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"Rasse" - Zur Aushandlung eines belastenden deutschen Ausdrucks

Von Leda Berio, Daniel James Țurcaș und Benedict Kenyah-Damptey

Obwohl die Debatte darüber, ob der Ausdruck „Rasse“ aus dem Grundgesetz gestrichen, durch einen anderen Ausdruck ersetzt oder aber (in veränderter Bedeutung) beibehalten werden solle keineswegs ein deutsches Alleinstellungsmerkmal sind, kommt in ihnen dennoch ein eigentümlich deutsches Unbehagen gegenüber dem Ausdruck „Rasse“ zum Vorschein, in die deutsche Vergangenheit und deren Bewältigung widerhallt. Aufgrund der Geschichte des Nationalsozialismus in Deutschland und der besonderen Rolle, die der Begriff der Rasse hier spielte, ist dieses Wort im deutschsprachigen Raum nämlich tabuisiert. Im Gegensatz dazu haben Menschen im englischsprachigen Raum dem Wort „race“ gegenüber sehr viel weniger Berührungsängste – mehr noch: Dort ist das, was Menschen in den Vereinigten Staaten als „race talk“ bezeichnen, gerade bei Antirassist:innen gang und gäbe, wohingegen im deutschsprachigen Raum schon das Wort „Rasse“ unter Rassismusverdacht steht.

Die englischsprachige philosophische Diskussion über „race“ hätte einiges zum Verständnis der in der deutschen Debatte über den Ausdruck „Rasse“ beizutragen. Zu diesem Zweck wäre es aber zunächst erforderlich, den Unterschied zwischen diesen beiden Ausdrücken zu begreifen. In diesem Sinne verfolgen wir mit unserem Vorhaben zwei Ziele: Zum einen, die philosophische Debatte über „race“ auf den deutschen Kontext zu erweitern. Dies wollen wir durch eine Untersuchung der Bedeutung seines deutschen Pendants „Rasse“ erreichen. Auf dieser Grundlage wollen wir dann bestimmen, ob und wie wir die Bedeutung dieses Ausdrucks ändern oder aber ihn gänzlich streichen sollten. Dabei wollen wir den Besonderheiten des deutschen Kontextes Rechnung tragen. Zum anderen wollen wir auf diesem Wege zur rechtlichen und öffentlichen Debatte über den Begriff „Rasse“ im Allgemeinen und seine Rolle im Grundgesetz im Besonderen beitragen Dies wollen wir durch eine experimentell gestützte Untersuchung, Beurteilung und gegebenenfalls Verbesserung dieses Begriffs erreichen. Die Verfolgung dieser Ziele wird schließlich entscheidend von der Beteiligung seitens der organisierten Zivilgesellschaft abhängen – ganz nach dem Motto: „Those who have a stake in the outcome should also have a say in the process!“

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